Adressänderung von minderjährigen Kindern

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:
 

  • Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsitze der Eltern

    Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), bringen zur Adressänderung ihrer Kinder das Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger mit. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Alleinige elterliche Sorge

    Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Bereich Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bitte füllen Sie auf der Seite 1 des Formulars die Personalien aus von den Elternteilen und den Kindern und unterschreiben Sie die Erklärung auf der Seite 2. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Ummeldung via eUmzug

    Wird eine Adressänderung über den eUmzug gemeldet, kann das ausgefüllte und unterschriebene Formular den Einwohnerdiensten via E-Mail zugestellt werden.

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