Sie sind innerhalb von Bonstetten umgezogen? 

Bitte melden Sie Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder online. Welche Unterlagen wir benötigen, sehen Sie weiter unten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. 

Adressänderung / Umzug innerhalb von Bonstetten

Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um? Damit wir Ihren Adress- / Wohnungswechsel in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Umzug bei uns…

Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um?

Damit wir Ihren Adress- / Wohnungswechsel in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Umzug bei uns am Schalter oder online ummelden.

Sie können uns Ihren Adresswechsel online mittels eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.

 

Für die Ummeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 

Schweizer Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige

Es fallen die Gebühren gemäss Ausländerrechtlicher GebührenordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an.


Spezialfälle

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

  • Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechlichen Gebühren direkt online bezahlen.
  • Die für die Adressänderung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Umzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§3 i.V.m. §31 MERGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) zur Folge haben kann.

Adressänderung von minderjährigen Kindern

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:   Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsi…

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:
 

  • Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsitze der Eltern

    Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), bringen zur Adressänderung ihrer Kinder das Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger mit. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Alleinige elterliche Sorge

    Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Bereich Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bitte füllen Sie auf der Seite 1 des Formulars die Personalien aus von den Elternteilen und den Kindern und unterschreiben Sie die Erklärung auf der Seite 2. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

Zugehörige Objekte