Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist, nebst der Urnenabstimmung, das oberste Organ der Gemeinde.

Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche in Bonstetten Wohnsitz haben.

Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt, im Juni die Rechnungs-Gemeindeversammlung und im Dezember die Budget-Gemeindeversammlung. Wenn genügend beschlussreife Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt.
 

Aufgaben der Gemeindeversammlung

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung.

  • Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüsse)
  • Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen



Kompetenzen der Gemeindeversammlung

  • Kredite zwischen CHF 300'000.-- und CHF 1'000'000.--
  • die Neufassung und Änderung von Verordnungen
     


Einladung zur Gemeindeversammlung

Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan (Anzeiger des Bezirks Affoltern am Albis) und auf der Website der Gemeinde Bonstetten.

 

Weisungsheft / Beleuchtender Bericht

Für jede Gemeindeversammlung wird ein ausführliches Weisungsheft erstellt und gedruckt. Auf den Versand in alle Haushalte wurde aus ökologischen und ökonomischen Gründen verzichtet.

Interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können das Weisungsheft via Online-Schalter abonnieren oder beim Bereich Einwohnerdienste telefonisch, Tel. 044 701 95 00 bestellen.

 

Aktenauflage

Das bereinigte Stimmregister sowie die Anträge und Akten liegen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste zur Einsicht auf.