Umzug / Wohnungswechsel
Sie sind innerhalb von Bonstetten umgezogen?
Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist).
Benötigte Unterlagen:
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen, benötigen wir die Erklärung zur Trennung.
Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben, benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes.
Welche Unterlagen wir sonst noch benötigen, sehen Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Adressänderung / Umzug innerhalb von Bonstetten
Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um?
Meldefrist
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist) um.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.
eUmzugCH | online Umzugsmeldung
Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechlichen Gebühren direkt online bezahlen.
Die für die Adressänderung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch.
Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).
Persönliche Ummeldung
Für die Ummeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerische Staatsangehörige:
- persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer*in oder Verwaltung
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
- Umzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Ausländische Staatsangehörige:
- aus EU/EFTA: Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- aus Drittstaat: Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer*in oder Verwaltung
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
- Umzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
- Gebühren gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung
EU/EFTA Drittstaat Erwachsene Fr. 30.00 Fr. 30.00 Kinder Fr. 20.00 Fr. 30.00