Ausländerrechtliche Bewilligung (Ausländerausweis)

Beantragung Aufenthaltsbewilligung B | Kurzaufenthaltsbewilligung L

Ausländer, die während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung. Diese Bewilligung wird von den…

Ausländer, die während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung.

Diese Bewilligung wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt.

Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthaltsbewilligung (befristeter Arbeitsvertrag), Aufenthaltsbewilligung (unbefristeter Arbeitsvertrag) und Niederlassungsbewilligung (unbefristeter Aufenthalt).

Bei den Bewilligungsarten wird zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Mitgliedern von sogenannten Drittstaaten unterschieden. EU/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind nur in jenem Kanton gültig, welcher die Bewilligung ausgestellt hat.

Ausländerinnen und Ausländer sind zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen bzw. ein vollständiges Gesuch eingereicht haben. 


EU-/EFTA-Staatsangehörige die maximal bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, müssen mittels Meldeverfahren durch den Arbeitgeber mindestens acht Tage vor Beginn der Erwerbstätigkeit gemeldet werden. 
Informieren Sie sich hier.

 

Gesuch um Kurz- / Aufenthaltsbewilligung | Aufenthaltsgesuch

Sie sind neu aus dem Ausland nach Bonstetten gezogen und gehören einer ausländischen Staatsangehörigkeit an?

Anmeldung und Gesuchsstellung
Sie müssen sich spätestens 14 Tage nach der Einreise bei den Einwohnerdiensten persönlich anmelden.

Es muss eine Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt des Kantons Zürich beantragt werden. Die Gesuchsstellung erfolgt am Schalter der Einwohnerdienste bei der Anmeldung. Alle Gesuche an das kantonale Migrationsamt sind bei den Einwohnerdiensten persönlich einzureichen.

(Biometrie-) Datenerfassung
Für die Ausstellung des Ausländerausweises werden bei Drittstaatsangehörigen die Biometriedaten aufgenommen und bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ein Foto und die Unterschrift. Die (Biometrie-) Datenerfassung erfolgt beim Migrationsamt in Zürich. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Einwohnerdienste.

Kompetenzen
Die Einwohnerdienste selbst haben keine Kompetenzen betreffend Ausländerrecht. Sie prüfen die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leiten sie dann zum Entscheid an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

 

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter:

 

Beantragung Niederlassungsbewilligung C

Für die Beantragung der Niederlassungsbewilligung müssen Sie persönlich am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste vorsprechen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit: Ausländera…

Für die Beantragung der Niederlassungsbewilligung müssen Sie persönlich am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste vorsprechen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:


Für die Prüfung der Erteilung der Niederlassungsbewilligung wird das Migrationsamt nach Gesuchseingang weitere Unterlagen direkt bei Ihnen einfordern. Weitere Informationen finden Sie in der Weisung des Migrationsamts.


Detaillierte Informationen zur Niederlassungsbewilligung und den Voraussetzungen für die Erteilung finden Sie auf der Website des Migrationsamts Zürich (siehe Wichtige Links unten).

Verlängerung von ausländerrechtlichen Bewilligungen

Verlängerung Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) Inhaberinnen und Inhaber der Ausweiskategorien B und C erhalten jeweils 2 Monate vor Ablauf…

Verlängerung Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Inhaberinnen und Inhaber der Ausweiskategorien B und C erhalten jeweils 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) die Verfallsanzeige per Post zugestellt.

Das Verlängerungsgesuch ist spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung persönlich bei den Einwohnerdiensten einzureichen.

Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches, zu bezahlen. 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verfallsanzeige / Verlängerungsgesuch bzw. Gesuch Kontrollfristverlängerung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • gültiger Reisepass oder Identitätsausweis
  • Ausländerausweis
  • Gebühr

 

Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Melden Sie sich frühzeitig jedoch spätestens 2 Wochen vor Ablauf Ihrer Bewilligung persönlich bei den Einwohnerdiensten für die Einreichung des Verlängerungsgesuches, sofern Sie beabsichtigen noch länger in der Schweiz zu bleiben. Verlassen Sie die Schweiz, müssen Sie sich abmelden.

Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches zu bezahlen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Reisepass oder Identitätsausweis
  • Ausländerausweis
  • neuer Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung (Studienbestätigung)
  • Gebühr

 

Verlängerungsgebühr

Die Gebühren richten sich der Ausländerrechtlichen Gebührenordnung. Die Gebühren können je nach Bewilligung variieren.
 

Ablauf der (biometrischen) Daten

Sofern die biometrischen Daten (Drittstaatsangehörige) oder die Daten (EU-EFTA-Staatsangehörige) Ihres Ausländerausweises nicht mehr gültig sind, muss am Schalter der Einwohnerdienste einen Termin für die Neuerfassung abgemacht werden. Das Ablaufdatum der (biometrischen) Daten finden Sie oben rechts auf der Verfallsanzeige. Ist kein Datum vermerkt, sind die (Biometrie-)daten bereits abgelaufen.
 

Weitere Schritte

Die Einwohnerdienste kontrollieren das Gesuch und leiten dieses ans Migrationsamt des Kanton Zürich weiter.
 

Beantragung Niederlassungsbewilligung C

Möchten Sie die Niederlassungsbewilligung beantragen? Informieren Sie sich hier.

Zugehörige Objekte