Aufenthaltsausweis für Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt)

Halten Sie sich zu einem bestimmten Zweck (z.B. Studium oder Ausbildung) während der Woche in einer anderen Gemeinde auf?

Einen Aufenthaltsausweis (auch Heimatausweis, Interimsausweis genannt) benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz (Niederlassung) in Bonstetten beibehalten und zusätzlich in einer anderen schweizerischen Gemeinde eine Nebenniederlassung (Aufenthalt) z.B. bei Wochenaufenthalt begründen.

Der Aufenthaltsausweis wird von der Wohngemeinde ausgestellt und ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Er wird zur Anmeldung in der Aufenthaltsgemeinde benötigt. Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Bonstetten haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben.

Sie können den Aufenthaltsausweis direkt am Schalter beziehen oder online bestellen.
 

Für den Bezug am Schalter bringen Sie folgendes mit: 

  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Fr. 30.00


Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

  • die Adresse der Nebenniederlassung/Wochenaufenthalt
  • den Aufenthaltszweck
  • die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes


Verlängerung des Aufenthaltsausweis:
Besteht der Aufenthalt nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fort, muss der Aufenthaltsausweis verlängert werden. Füllen Sie dazu unser Online-Formular aus. Eine Verlängerung am Schalter der Einwohnerdienste ist selbstverständlich auch möglich.
 

Beendigung des Wochenaufenthalts/Nebenniederlassung:
Beenden Sie Ihren Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde, bitten wir Sie uns per Telefon oder E-Mail zu informieren. 

 

Preis

Fr. 30.00

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