Sie ziehen nach Bonstetten? Herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder online an. Welche Unterlagen wir benötigen, sehen Sie weiter unten. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. 

Haben Sie schulpflichtige Kinder? Melden Sie Ihre Kinder zusätzlich direkt bei der entsprechenden Schulverwaltung an (Primarschule / Sekundarschule).

Anmeldung / Zuzug

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen!  Damit wir Sie in unsere Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit der Wohns…

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Damit wir Sie in unsere Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit der Wohnsitznahme bei uns am Schalter oder online anmelden. Melden Sie sich vorgängig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab. 

Sie können uns Ihren Wohnsitzwechsel online mittels eUmzug melden.

Informationen zum Zuzug aus dem Ausland finden Sie hier.
 

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt "Anmeldung bei der Gemeinde".

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. 


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsener Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen fallen zusätzlich die ausländerrechtlichen Gebühren an.

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

  • Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen. 
  • Die anfallenden Anmeldegebühren müssen für den Abschluss des eUmzug direkt online bezahlt werden.
  • Die für die Anmeldung benötigten Dokumente können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).

 

Weitere Informationen

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Zuzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Anmeldung / Zuzug aus dem Ausland

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen!  Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen.  Die Anmeldung mus…

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen. 

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen ab Wohnsitznahme / Einreise und bei ausländischen Staatsangehörigen auch vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. 
 

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt "Anmeldung bei der Gemeinde".

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsener Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen fallen zusätzlich die ausländerrechtlichen Gebühren an.

 

Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Beim Zuzug aus dem Ausland ist uns innert 90 Tagen ab dem Einreisedatum der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung vorzulegen. Bitte senden Sie uns dazu die Kopie der Versicherungspolice (KVG) per Post oder E-Mail zu. 

Weitere Informationen finden Sie unter: Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

 

Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

(Aufenthalt länger als drei Monate oder 90 Arbeitstage)

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch das Migrationsamt des Kantons Zürich geprüft. Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend von uns ans Migrationsamt übermittelt. Nach der erfolgten Anmeldung dürfen Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Für die Antragstellung sind die bereits erfolgte Einreise und die persönliche Anwesenheit zwingend notwendig. Die ausländerrechtliche Bewilligung kann nicht vor der Einreise beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Beantragung Aufenthaltsbewilligung B | Kurzaufenthaltsbewilligung L

 

Zuzug mit Hund

Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme der Daten in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis.

Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Hundehaltung

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

Die online Anmeldung (eUmzug) ist beim Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Zuzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Adressänderung von minderjährigen Kindern

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:   Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsi…

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:
 

  • Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsitze der Eltern

    Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), bringen zur Adressänderung ihrer Kinder das Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger mit. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Alleinige elterliche Sorge

    Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Bereich Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bitte füllen Sie auf der Seite 1 des Formulars die Personalien aus von den Elternteilen und den Kindern und unterschreiben Sie die Erklärung auf der Seite 2. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Ummeldung via eUmzug

    Wird eine Adressänderung über den eUmzug gemeldet, kann das ausgefüllte und unterschriebene Formular den Einwohnerdiensten via E-Mail zugestellt werden.

Zugehörige Objekte