Ordentliche Einbürgerung
Einbürgerung - Ordentliches Verfahren
Sie sind ausländische Staatsbürgerin bzw. ausländischer Staatsbürger und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Vorgehen zur Einreichung eines Gesuches für die ordentlichen Einbürgerung:
NEU Gesuch für die ordentliche Einbürgerung online einreichen
- Informieren
Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons oder am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste.
Über nachfolgenden Link können Sie sich über das Einbürgerungsverfahren und die Voraussetzungen informieren:
Informationen zur ordentlichen Einbürgerung (Wer, Voraussetzungen, Ablauf)
- Voraussetzungen erfüllt?
Prüfen Sie, ob Sie die Wohnsitzerfordernisse (formelle Voraussetzungen) und Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen) erfüllen.
zum Einbürgerungs-Checker
- Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung? Dann stellen Sie als erstes sicher, dass Sie mit den aktuellsten Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind.
Weitere Informationen & Gesuchsformular
Das Gesuch um Registrierung beim Zivilstandsamt senden Sie an:
Zivilstandsamt in Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis
- Alle weiteren Dokumente vorbereiten
Nach erfolgreicher Registrierung beim Zivilstandsamt beschaffen Sie alle weiteren Gesuchsbeilagen für Ihr Einbürgerungsgesuch.
Gesuchsunterlagen und Merkblätter
Die Gesuchsformulare und Merkblätter stehen auf der Webseite des Gemeindeamts Kanton Zürich zum Download zur Verfügung. Reichen Sie das Gesuch online ein.
Folgende Gesuchsbeilagen erhalten Sie bei der Gemeinde Bonstetten
- Wohnsitzbescheinigung
- Betreibungsregisterauszug
- Bescheinigung des Steueramts
- Bescheinigung über (keine) Sozialhilfebezüge
- Kontrolle
Ist das Gesuch vollständig und richtig zusammengestellt? Reichen Sie es nun online ein.
- Gesuch absenden
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch online ein.
- Grundkenntnisse und Deutsch-Test (KDE)
Melden Sie sich für die erforderlichen Test an, sofern Sie den Nachweis für die Grundkenntisse und Kenntnisse in Deutsch nicht mittels entsprechendem Zertifikat nachgewiesen haben oder von Test befreit sind.
Der Nachweis über den Grundkenntnis und/oder Deutsch-Test kann während dem Verfahren erbracht werden. Die Anmeldung und Absolvierung der Tests kann aber auch bereits vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs erfolgen.
Muss ich den Grundkenntnistest und/oder den Deutsch-Test (KDE) machen?
zum Einbürgerungs-Checker (Grundkenntnistest)
zum Einbürgerungs-Checker (KDE)
Grundkenntnisse
Wenn Sie eingebürgert werden wollen, müssen Sie geografische, historische, politische und gesellschaftliche Grundkenntnisse der Schweiz nachweisen können. Der Nachweis der Grundkenntnisse gilt als erbracht, wenn Sie:
- während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
- eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in der Schweiz abgeschlossen haben.
Falls Sie keinen dieser Punkte erfüllen, können Sie das Einbürgerungsgesuch trotzdem einreichen. Sie müssen jedoch den für das Einbürgerungsverfahren entwickelten schriftlichen Grundkenntnistest gemäss § 6 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung bestehen.
Die Anmeldung und weitere Informationen zum Test finden Sie unten.
Deutsch-Sprachkenntnisse
Seit dem 1. Januar 2015 müssen alle einbürgerungswilligen Personen einen Nachweis über ihre Sprachkenntnisse gemäss § 9 Bürgerrechtsverordnung erbringen. Die Kantonsverfassung verlangt, dass Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber über „angemessene Kenntnisse“ der deutschen Sprache verfügen.
Die Anmeldung und weitere Informationen zum Test finden Sie unten.
Gebühren (ordentliche Einbürgerung)
Die Kosten für die Einbürgerung setzt sich aus den Gemeindegebühren, den Kantonsgebühren und den Bundesgebühren zusammen.
- Gemeindegebühren:
bis 25 Jahre CHF 250.00 über 25 Jahre CHF 500.00 Miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei - Kantonsgebühren:
bis 25 Jahren CHF 250.00 über 25 Jahren CHF 500.00 Miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei -
Bundesgebühren:
minderjährige Person CHF 50.00 volljährige Person CHF 100.00 Ehepaar, das gemeinsam ein Gesuch stellt CHF 150.00 Miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei Der Bund fordert die Gebühr im Voraus ein.
- Weitere Gebühren:
Für den Deutsch-Test und den Grundkenntnistest fallen die Gebühren des Drittanbieters an.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Präsidiales | 044 701 95 13 | praesidiales@bonstetten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 701 95 13 | praesidiales@bonstetten.ch |