Wegzug
Sie ziehen von Bonstetten weg?
Bitte melden Sie Ihren Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist).
Haben Sie schulpflichtige Kinder? Bitte melden Sie sich zusätzlich direkt bei der entsprechenden Schulverwaltung (Primarschule / Sekundarschule).
Wegzug ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
Weitere Informationen finden Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").
Benötigte Unterlagen:
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen, benötigen wir die Erklärung zur Trennung.
Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben, benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes.
Welche Unterlagen wir sonst noch benötigen, sehen Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz
Sie ziehen von Bonstetten weg?
Meldefrist
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist) ab.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.
Wegzug ins Ausland:
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine frühzeitige persönliche Vorsprache erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
eUmzugCH | online Umzugsmeldung
Drittstaatsangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen.
Bei der Abmeldung via eUmzug wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürger direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich dort persönlich innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Persönliche Abmeldung
Für die Abmeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerische Staatsangehörige:
- Persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Neue Adresse
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen: Erklärung zur Trennung
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen: Erklärung zur Trennung
- Wegzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen wegziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Ausländische Staatsangehörige:
- aus EU/EFTA: Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- aus Drittstaat: Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen: Erklärung zur Trennung
- Wegzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen wegziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung
Sie sind Wochenaufenthalter/in und möchten Ihre Nebenniederlassung in Bonstetten abmelden? Ihren Wegzug können Sie uns entweder persönlich am Schalter melden oder das Online-Formular ausfüllen.
Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Sie ziehen ins Ausland weg?
Für die Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbei kommen.
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Persönliche Abmeldung
Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerische Staatsangehörige:
- Persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Fr. 30.-- für eine Abmeldebestätigung
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen: Erklärung zur Trennung
- Wegzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen wegziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Ausländische Staatsangehörige:
- aus EU/EFTA: Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- aus Drittstaat: Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Fr. 30.-- für eine Abmeldebestätigung
- Verheiratete, bei einer Trennung:
- Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen wegziehen: Erklärung zur Trennung
- Wegzug mit minderjährigen Kindern:
- Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen wegziehen: Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Bitte beachten Sie:
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