Pilzkontrolle
Gemäss § 5 der VVO zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung stellen die Gemeinden sicher, dass Private ihre selbst gesammelten Pilze kontrollieren lassen können.
Sie bestellen hierfür Pilzkontrolleurinnen und Pilzkontrolleure und melden diese dem Kantonalen Labor. Die Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure müssen die Prüfung der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane oder die Prüfung gemäss der früheren Pilzfachleute Verordnung bestanden haben.
Pilzkontrollstellen:
Bernhard Adamski
Bruggenmattweg 3
8906 Bonstetten
Tel. 044 700 32 80
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