Kennen Sie bereits die Vorteile unseres eSteuerKontos? Möchten Sie die Steuerrechnungen als eBill erhalten? Suchen Sie Informationen zur provisorischen oder definitiven Steuerrechnung? 

Nachfolgend finden Sie verschiedene Informationen rund um die Steuerrechnungen, Zahlungen und Zinsen.

eSteuerKonto

Das eSteuerKonto ermöglicht den ordentlich steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern die folgenden Möglichkeiten: 

  • Übersicht der Saldi über alle Steuerkonti
  • Übersicht über erhaltene Rechnungen und Ihre Einzahlungen
  • Kontoauszüge drucken
  • Abo-Dienst für den jährlichen Erhalt von blanko Einzahlungsscheinen zur Bezahlung der provisorischen Rechnung
  • Generieren von ESR-Referenzzeilen für Einzahlungen via eBanking
  • Suchfunktion nach Betrag und Datum
  • Auszahlungskonto erfassen oder mutieren


Wie kann das eSteuerKonto aktiviert werden?

  • Für die Nutzung des eSteuerKontos ist ein Benutzerkonto von www.bonstetten.ch erforderlich. Über den Login-Button (oben rechts) können Sie ein Benutzerkonto erstellen oder sich in Ihrem Benutzerkonto anmelden.
  • Anschliessend können Sie sich im Benutzerkonto unter der Lasche «eSteuerKonto» für den Steuerservice anmelden.
  • Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von uns per Post einen zeitlich beschränkten Aktivierungscode (30 Tage gültig). Beim ersten Login müssen Sie nebst dem Benutzernamen und Passwort einmalig den Aktivierungscode eingeben. Dadurch wird das eSteuerKonto aktiviert.

Rechnung Staats- und Gemeindesteuern

Provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung)

Bis spätestens Ende Mai oder bei Änderung von bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise Zuzug, Heirat usw.) erhalten Sie eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern. Bitte beachten Sie, dass die beiliegenden Einzahlungsscheine für das aufgedruckte Steuerjahr bestimmt sind. Sie erhalten 3 Einzahlungsscheine mit vorgedruckten Ratenzahlungen per 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Im Weiteren liegt ein blanko Einzahlungsschein bei, welcher für individuell wählbare Zahlungen verwendet werden kann.

Ändern sich die Einkünfte im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die folgenden Möglichkeiten:

  • Mit dem Steuerrechner können Sie den zu erwartenden Steuerbetrag selber berechnen und Ihre Zahlungen entsprechend anpassen.
  • Sie ersuchen den Bereich Steuern um eine angepasste provisorische Steuerrechnung.

 

Schlussrechnung (Definitive Rechnung)

Sobald Ihre Steuererklärung definitiv eingeschätzt worden ist, stellen wir Ihnen die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung zu. Der geschuldete Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Die Auszahlung eines Guthabens erfolgt ebenfalls innert 30 Tagen.

Zinsen Staats- und Gemeindesteuern

Vergütungs- und Ausgleichszins (bis 31.12.2023: 0.25%, ab 01.01.2024: 1%): 

Auf geleistete Zahlungen vor dem 30. September des entsprechenden Steuerjahres sowie Steuerrückerstattungen (nach Zustellung der Schlussrechnung) werden Vergütungszinsen zu Ihren Gunsten berechnet.

Der Ausgleichszins wird für den Zeitraum vom 30. September des entsprechenden Steuerjahres bis zum Eintreffen der definitven Schlussrechnung belastet, sofern die definitiv ermittelten Steuern höher ausfallen als der von Ihnen provisorisch einbezahlte Betrag.

 

Verzugszins (derzeit 4.5 %): 

Falls Sie Ihre Steuerschuld nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung Staats- und Gemeindesteuern noch nicht (vollständig) bezahlt haben, wird ein Verzugszins erhoben. Dies gilt auch, wenn Sie mit uns ein Zahlungsabkommen vereinbart haben.

E-Rechnung

eBill

Die Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern, bietet den natürlichen Personen die Möglichkeit, die Staats- und Gemeindesteuern mittels E-Rechnung zu begleichen.

Statt per Post empfangen Sie die Rechnungen elektronisch im eBanking-Portal Ihres Finanzinstituts (Banken und PostFinance). Nach deren Prüfung können Sie den offenen Betrag schnell, zuverlässig und fehlerfrei überweisen. Das Abtippen der Empfängerdaten, des Betrages und der Referenznummer entfällt vollständig. Dieser Dienst, welcher von überall und zu jeder Zeit genutzt werden kann, ist für Sie kostenlos. Zudem leisten Sie mit dem Verzicht auf eine Papierrechnung einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Selbstverständlich werden die E-Rechnungen verschlüsselt übermittelt und können von Dritten nicht eingesehen werden.

 

Damit Sie von diesem Dienst profitieren können:

  1. Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank oder der PostFinance ein. Dort können Sie die E-Rechnung aktivieren.
     
  2. Wenn Sie bei der Selektion der Rechnungssteller «Steueramt Bonstetten» auswählen, ist der erste Schritt zur Anmeldung bereits erfolgt.
     
  3. Nach wenigen Tagen erhalten Sie vom Bereich Steuern eine schriftliche Zustimmungserklärung, welche Sie bitte innert 30 Tagen unterzeichnet zurücksenden.
     
  4. Anschliessend werden Ihnen die Rechnungen der Staats- und Gemeindesteuern direkt als E-Rechnungen übermittelt.

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