Ganz unten unter "Wichtige Links" und "Organisationen" finden Sie die Links und Kontaktangaben zu den Pflegefachorganisationen in der Umgebung.

 

Ambulante Pflege (Spitex & selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen)

Die Spitex pflegt und unterstützt kranke, behinderte und rekonvaleszente Menschen zu Hause. Sie hilft bei körperlicher oder psychischer Krankheit, Behinderung, altersbedingten Einschränkungen, Unfall, Mutterschaft und Überlastung. Die Spitex unterstützt auch Schwerkranke und Sterbende. 

Mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen und fachkundigem Personal verbessert sie die Lebensqualität dieser Menschen, ermöglicht den Verbleib in der eigenen Wohnung und entlastet Angehörige. 

 

Akut- und Übergangspflege (befristete Pflegeleistungen)

Bei der Akut- und Übergangspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt auf spitalärztliche Anordnung während längstens zwei Wochen stationär in Pflegeheimen oder ambulant durch Spitex-Dienste erbracht werden. 

Die Kosten werden durch die Krankenkasse und Gemeinde getragen.

 

Stationäre Pflege (Alters- oder Pflegeheime)

Das Alter bringt körperliche und gesundheitliche Veränderungen mit sich. Irgendwann ist ein selbstständiges Leben zuhause vielleicht  nicht mehr möglich.

In einem Alters- oder Pflegeheim werden pflegebedürftige Menschen ganztätägig oder nur tags- oder nachtsüber untergebracht und unter die Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt.

 

Pflegefinanzierung

Die Pflegekosten für die ambulante und stationäre Pflege werden auf drei verschiedene Kostenträger verteilt: Krankenkasse, Gemeinde und Patient.

Die Gemeinde als Restfinanzierer übernimmt das "Normdefizit". Das Normdefizit bezeichnet den Beitrag, den Ihre Gemeinde bei einem Aufenthalt in einem Heim, das nicht von der Wohngemeinde betrieben wird und über keinen Leistungsauftrag der Wohngemeinde verfügt, maximal leisten muss. Es wird jährlich für das kommende Beitragsjahr auf der Grundlage des vorangegangenen Rechnungsjahres durch die Gesundheitsdirektion festgelegt.

Die Kosten für Hotellerie und nichtpflegerische Leistungen gehen zulasten der pflegebedürftigen Person.

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