Ausblick auf die Dezember Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme an der Budget-Gemeindeversammlung zu folgenden Traktanden:
- Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses
- Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung mit Anpassung der Entschädigungen des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der RPK
Der Beleuchtende Bericht (Weisung) zur Gemeindeversammlung wurde auf www.bonstetten.ch publiziert.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den Steuerfuss auf 88% (Vorjahr 91 %) zu senken. Bei einem Aufwand von CHF 33’338’500.00 und einem Ertrag von CHF 33’371’700.00 resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 33’200.00.
Zum Budget
Der Aufwand erhöht sich insgesamt um CHF 1.4 Mio. bzw. 4.3 %. Die Zunahmen verteilen sich im Wesentlichen beim Sach- und übriger Betriebsaufwand (TCHF 433 bzw. 8.2 %), beim Transferaufwand (TCHF 347 bzw. 2.4 %), beim Personalaufwand (TCHF 323 bzw. 4.1 %) und bei den Abschreibungen (TCHF 197 bzw. 7.1 %). Beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand führen unter anderem zusätzliche Ausgaben für Projekte und Massnahmen im Bereich Arten- und Landschaftsschutz zu einem Mehraufwand. Der Transferaufwand steigt vor allem aufgrund deutlich höherer Kosten im Bereich der Pflegefinanzierung. Beim Personalaufwand sind das neue Entschädigungssystem für die Behörden sowie Stellenplananpassungen in verschiedenen Abteilungen berücksichtigt. Die höheren Abschreibungen resultieren aus den geplanten Investitionen.
Demgegenüber erhöht sich der Ertrag um CHF 2 Mio. bzw. 6.4 %. Basierend auf den aktuellen Zahlen des Rechnungsjahres 2025 ist mit einer Zunahme des Steuerertrags von rund CHF 1.7 Mio. zu rechnen. Darin enthalten sind insbesondere Mehreinnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer in Höhe von TCHF 800.
Trotz der Steuersenkung um 3 % wird bei den direkten Steuern natürlicher Personen ein Mehrertrag von TCHF 889 erwartet. Bei den direkten Steuern juristischer Personen wird ein zusätzliches Ertragswachstum von CHF 26'000.00 prognostiziert. Zudem fällt der Finanzausgleich um TCHF 381 höher aus.
Gemäss einem Vergleich der Swissplan liegt der Nettoaufwand pro Einwohner (ohne Abschreibungen) der Gemeinde Bonstetten deutlich unter dem Median der Zürcher Gemeinden und ist der tiefste im ganzen Bezirk Affoltern.
Zum Steuerfuss
Die Schweizer Wirtschaft ist 2025 von globalen Unsicherheiten geprägt. In diesem Umfeld ist die Aussagekraft von Wirtschaftsprognosen eingeschränkt. Im Vergleich zum letzten Jahr zeigen sich die aktuellen Aussichten etwas günstiger. Mittelfristig darf weiterhin mit einem Anstieg der Erträge gerechnet werden. Die Zunahmen auf der Aufwandseite belasten demgegenüber den Haushalt. Mit total CHF 51 Mio., davon CHF 43 Mio. im Steuerhaushalt, ist ein vergleichsweise sehr hohes Investitionsvolumen vorgesehen (v.a. Gemeindehaus, Schule, Wasserbauprojekte, Infrastruktur etc.). In der Erfolgsrechnung werden so mittelfristig jährliche Ertragsüberschüsse von bis zu CHF 1 Mio. erwartet. Das Eigenkapital erhöht sich in der Planperiode auf CHF 67 Mio. Aufgrund des in den vergangenen Jahren, im Hinblick auf die anstehenden grossen Investitionen, bewusst angesparten Vermögens und den jährlichen Ertragsüberschüssen in der Planperiode, kann ein grosser Teil der Investitionen von CHF 43 Mio. direkt bezahlt werden. Nach Ablehnung des Projektes Lochenweiher, besteht am Ende der Planung eine Nettoschuld des Steuerhaushaltes von CHF 7 Mio., was einer mittleren Verschuldung entspricht. Nicht eingerechnet in diese Zahl sind Kantonsbeiträge zu den Wasserbauprojekten im Umfang von, vorsichtig gerechnet, CHF 2.25 Mio., womit die Nettoschuld am Ende der Planung weniger als CHF 5 Mio. beträgt und sich innerhalb des Zielbandes bewegt. Geplant wird mit einem um 3 Prozentpunkte tieferen Steuerfuss von 88 %. Bei den Gebührenhaushalten weist der Bereich Wasser eine hohe Nettoschuld aus, während durch die Tariferhöhung im Jahr 2025 ein guter Kostendeckungsgrad erreicht wird. Im Abfall können – sofern keine grösseren Investitionen geplant werden – die Gebührentarife gesenkt werden. Das Abwasser bleibt stabil.
Zur Entschädigung
Ein Behördenamt ist in den letzten Jahren aufwändiger geworden, auch aufgrund der vielen zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend ist die Entschädigung je aufgewendeter Stunde ständig gesunken und beträgt heute weniger als die Hälfte im Vergleich zu 2017. Das aktuelle Entschädigungs-Modell für Gemeinderat (GR) und Schulpflege (SPF) bestraft zudem das einzelne Mitglied, wenn andere viel Arbeit haben. Das Entgelt für Behördenmitglieder soll die anspruchsvolle Arbeit wenigstens teilweise widerspiegeln. Eine Vereinbarkeit des Milizamtes mit gleichzeitiger Reduktion des Haupterwerbes soll nach wie vor möglich sein. Ferner soll das Amt auch für jüngere, noch im Erwerbsleben stehende, Behördenmitglieder attraktiv bleiben. Dafür muss das Entgelt für jedes einzelne Behördenmitglied einigermassen abschätz- und berechenbar sein. Dementsprechend streben der Gemeinderat und die Primarschulpflege eine Besoldung an mit einer Grundsicherheit, verbunden mit dem Anreiz in der Behördentätigkeit etwas zu leisten.
Durch diesen Modellwechsel können sich 2026 maximale Mehrkosten von CHF 80'800.00 ergeben (Differenz Budget 2025 zu 2026). Der Gemeinderat geht davon aus, dass im Einführungsjahr 2026 annähernd dieser Wert erreicht wird. Dieser Aufwand sollte sich in den Folgejahren durch die neue Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung mit der Geschäftsleitung deutlich reduzieren.
Gemeinderat Bonstetten
Bereich Präsidiales