Steuererklärung: Einreichefrist bequem online verlängern

23. Januar 2025

In den kommenden Tagen werden die Steuererklärungen in den Bonstetter Haushaltungen eintreffen. Die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet für natürliche Personen am 31. März 2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung, durch das Ausfüllen unseres Online-Formulars, bequem online zu erstrecken. Ihre Fristerstreckung wird bis zum 31. August 2025 gewährt. Sofern eine weitere Fristerstreckung benötigt wird, besteht ab Juli die Möglichkeit, eine Fristerstreckung bis zum 30. November 2025 zu beantragen.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular finden Sie hier.

Gemeinde Bonstetten
Bereich Steuern

Steuererklärung mit Münzen drauf

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