Teilrevision Organisationsreglement (OrgR) der Politischen Gemeinde Bonstetten per 1. Juli 2026

28. Mai 2026
Der Gemeinderat Bonstetten hat am 18. Mai 2026 das Organisationsreglement (OrgR) teilrevidiert und per 1. Juli 2026 Kraft gesetzt.

Das Reglement ist auf der Webseite www.bonstetten.ch abrufbar. Es liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Das Reglement tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Juli 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

 

28. Mai 2026

Gemeinderat Bonstetten

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