Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2030: Definitive Wahlvorschläge

25. November 2025

Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl vom 8. März 2026 der Mitglieder von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030 (1. Wahlgang)

Aufgrund der Veröffentlichung der provisorischen Wahlvorschläge vom 11. November 2025 liegen nach Ablauf der Nachfrist für die am 8. März 2026 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gremien der politischen Gemeinde sowie deren Präsidien für die Amtsdauer 2026 bis 2030 folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
 

Für 5 Mitglieder des Gemeinderates (in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Blümel Bernhard Wolfgang

1985

Flugverkehrsleiter

Im Bruggen 16

parteilos

bisher

Moser Arianne

1965

Unternehmens-
beraterin

Strumbergstrasse 5

FDP

bisher

Putnam David Jérôme

1976

Lehrer

Isenbachweg 2

SVP

neu

Schuhmacher
Roger Daniel

1971

Key Account Manager / Projektleiter

Dorfstrasse 24

GLP

bisher

Wild Guido Leo

1965

Informatiker

Chüeweid 36

parteilos

bisher

Zürcher Joel Odilo

1992

Leiter Nachhaltigkeit

Im Schachenhof 31

GLP

neu

 

Für das Amt als Gemeindepräsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Moser Arianne

1965

Unternehmens-
beraterin

Strumbergstrasse 5

FDP

bisher


Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl fehlen, ist für die zu besetzenden Stellen eine Urnenwahl durchzuführen (§ 54 Gesetz über die Politischen Rechte; vorliegend nach Abs. 1 lit. a mehr Personen vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind). In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Auf dem Beiblatt werden die definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt (§ 31 Abs. 1 Verordnung über die Politischen Rechte).

 

Für 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
(in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Fontana Marco Rino

1960

Dipl. Wirtschaftsprüfer / Dozent

Stallikerstrasse 3 c

FDP

bisher

Füllemann Bruno

1959

Pensionär

Im Schachenhof 42

FDP

neu

Hug Isidor Josef

1963

Wirtschaftsinformatiker

Bleikistrasse 31

parteilos

bisher

Rütimann Bernhardt Hans

1970

Bankangestellter

Isenbachstrasse 16

SVP

neu

 

 

 

 

 

 

 

Für das Amt als RPK-Präsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Fontana Marco Rino

1960

Dipl. Wirtschaftsprüfer / Dozent

Stallikerstrasse 3 c

FDP

neu


Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl fehlen, ist für die zu besetzenden Stellen eine Urnenwahl durchzuführen (§ 54 Gesetz über die Politischen Rechte; vorliegend nach Abs. 1 lit. b die zunächst Vorgeschlagenen stimmen mit den definitiv Vorgeschlagenen nicht überein). In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Auf dem Beiblatt werden die definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt (§ 31 Abs. 1 Verordnung über die Politischen Rechte).

 

Für 5 Mitglieder der Primarschulpflege (in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Brawand Miriam Franziska

1983

Zivilstandsbeamtin / Bäuerin

Oberdorfstrasse 27

Parteilos

bisher

Dietrich Patricia Melissa

1986

Spielgruppenleiterin / Schulassistentin

Dorfstrasse 16

Parteilos

neu

Nufer Matthias

1994

Rettungssanitäter

Bleikistrasse 37

EDU

neu

Roth Gregor Daniel

1965

Werkzeugmacher

Dachenmasstrasse 60

SVP

bisher

Tamas Isabella

1972

Kauffrau / Journalistin

Im Späten 20

Parteilos

bisher

Tanner Natascha

1979

Spielgruppenleiterin / Floristin

Im Vorderdorf 9

Parteilos

bisher

 

Für das Amt als Primarschulpräsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name / Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Nufer Matthias

1994

Rettungssanitäter

Bleikistrasse 37

EDU

neu


Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl fehlen, ist für die zu besetzenden Stellen eine Urnenwahl durchzuführen (§ 54 Gesetz über die Politischen Rechte; vorliegend nach Abs. 1 lit. a mehr Personen vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind). In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Auf dem Beiblatt werden die definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt (§ 31 Abs. 1 Verordnung über die Politischen Rechte).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird für alle Behörden, die weder in stiller Wahl noch im ersten Wahlgang gewählt wurden, am Sonntag, 14. Juni 2026 durchgeführt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bonstetten, 25. November 2025

Gemeinderat Bonstetten

Zugehörige Objekte

Name
Erneuerungswahlen - 1. Wahlgang (PDF, 157.07 kB) Download 0 Erneuerungswahlen - 1. Wahlgang