Die Sperrgut-Sammlung ist zur Entsorgung von brennbaren Kleinmengen pro Haushalt bestimmt und nicht für Wohnungsräumungen oder dergleichen.

Es können folgende Materialien abgegeben werden:

  • brennbares Sperrgut - bis 30 kg pro Haushalt
  • Altmetalle
  • mineralische Abfälle
  • elektronische Geräte

Genauere Informationen zur Sammlung finden Sie im Abfallkalender und auf dem jeweiligen Flugblatt.
 

Gewerblicher Abfall oder Abfall aus Haushaltsauflösungen
Dazu können Abfallmulden privat in diversen Grössen direkt folgenden Dienstleistern bestellt werden:

Zugehörige Objekte