Abmeldebestätigung
Sie ziehen oder sind bereits ins Ausland weggezogen und brauchen z.B. für die Kündigung der Krankenkasse eine Bestätigung, dass Sie sich aus der Schweiz abgemeldet haben? 
 
| Die Abmeldebestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (frühstens 6 Wochen vor Ausreise) bezogen werden. | 
Sie können die Abmeldebestätigung direkt am Schalter beziehen oder online bestellen. Bei Onlinebestellungen stellen wir Ihnen die Bescheinigung an Ihre Wohnadresse zu.
Bezug am Schalter:
Bitte bringen Sie mit:
- amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Fr. 30.00 *
- Unterlagen für die Abmeldung, sofern Sie sich noch nicht abgemeldet haben.
* Bestätigungen für Kinder sind kostenlos, sofern ebenfalls eine Bestätigung für mind. ein Elternteil bezogen wird.
Bei Vertretung durch eine Drittperson benötigen wir zusätzlich:
- Vollmacht, unterzeichnet von der Person, welche die Wohnsitzbescheinigung benötigt und die Kopie ihres amtlichen Ausweises (für Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig)
- amtlicher Ausweis der bevollmächtigten Person (Vertreter)
Preis
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch | 
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