Können Sie z.B. Ihre Wohnsitzbestätigung oder Ihr Handlungsfähigkeitszeugnis nicht persönlich bei uns am Schalter abholen und möchten eine Drittperson damit beauftragen?

In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht (bei Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig).

Neben der Vollmacht benötigen wir eine Kopie des amtlichen Ausweis des Vollmachtgebers. Der Vertreter muss sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen können.

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