Die Bau- und Zonenordnung wird kurz auch "BZO" genannt. Sie besteht aus der Bauordnung (Verordnung; erlassene Vorschrift) und einem Zonenplan (Plan auf welchem die verschiedenen Bauzonen farbig eingefärbt sind).

In der kommunalen BZO wird die zulässige Bau- und Nutzungsweise der Grundstücke geregelt, sofern diese nicht durch die eidgenössische oder kantonale Gesetzgebung bestimmt sind. 

Änderungen oder Neufestsetzungen der BZO müssen durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden. 

 

Entwicklung der BZO

"1958 wurde in Bonstetten erstmals eine Bauordnung mit Zonenplan erlassen. Als Wohnzonen wurden damals im Wesentlichen die bereits überbauten Dorfteile mit Erweiterung an den Randgebieten ausgeschieden. Zusätzlich sah die Planung um den Bahnhof und entlang der Stationsstrasse die Ansiedlung von Industrie vor. Weil die Basiserschliessung, namentlich die Kanalisation, fehlte, blieb der Zonenplan 1958 weitgehend Papier.

1966, angesteckt durch die uneingeschränkte Wachstumseuphorie jener Zeit, wurden die Planungsziele neu definiert und Bauzonen für eine mögliche Einwohnerzahl zwischen 10'000 und 12'000 ausgeschieden. Der neue Zonenplan sah einen baulichen Zusammenschluss von Dorf und Schachen vor. Auf dieser Basis und nachdem die erforderlichen Schmutzwasserleitungen Anfang der 70er Jahre erstellt worden waren, begann eine rege Bautätigkeit und damit das Wachstum der Gemeinde.

Ausgelöst durch die raumplanerischen Vorschriften von Bund und Kanton, musste die Ortsplanung 1986 neu festgesetzt und an die übergeordneten Vorgaben angepasst werden. Ein Zusammenwachsen der beiden Dorfteile steht nicht mehr zur Diskussion. Im Leitbild sind die Erhaltung möglichst grosser zusammenhängender Grünflächen und die Förderung der Landwirtschaft an die Stelle des Wachstumsgedankens getreten."

von Ernst Baumann (ehem. Gemeindeschreiber)
Quelle: Chronik "Das Knonauer Amt" herausgegeben 2005 von der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Affoltern

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Nummer Name Inkrafttreten
710.1 Bau- und Zonenordnung 21. Juni 2011