Aufhebung der Richtlinien für die Handhabung des Dokumentendepots des Bestattungsamtes der Politischen Gemeinde Bonstetten

28. Mai 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18. Mai 2026 folgende Richtlinien aufgehoben:

Richtlinien für die Handhabung des Dokumentendepots des Bestattungsamtes der Politischen Gemeinde Bonstetten

Der Beschluss ist auf der Webseite www.bonstetten.ch abrufbar. Er liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Die Richtlinien werden nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Juli 2026 aufgehoben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Bonstetten, 22. Mai 2026 

Gemeinderat Bonstetten

 

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