Bodenfeldbach, Verlegung und Ausdolung sowie Festlegung Gewässerraum

5. Mai 2026

Bonstetten, Bodenfeldbach, öffentliches Gewässer Nr. 3071. Verlegung und Ausdolung Bodenfeldbach (Bereich GEWOBAG-Areal) sowie Festlegung des Gewässerraums. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11).

 

Öffentliche Planauflage

Die Gemeinde Bonstetten beabsichtigt den Bodenfeldbach, öffentliches Gewässer Nr. 3071, zwischen Bodenfeldstrasse und Metzgerweg zu verlegen und offenzulegen.

 

Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Bodenfeldbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf.

 

Einsprachen gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 4. Juni 2026 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, der Gemeinde Bonstetten zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Akten und Pläne können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden und liegen während der Einsprachefrist in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bonstetten zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Bonstetten, 5. Mai 2026

 

Gemeinderat Bonstetten

Zugehörige Objekte

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