Ausgediente Christbäume: So dürfen sie entsorgt werden
Die Weihnachtsfeiertage und die Vorfreude auf das grosse Fest kommen mit grossen Schritten näher und vielleicht steht er bei Ihnen auch schon im Wohnzimmer: der wunderschön geschmückte Christbaum.
Doch was tun damit, wenn Weihnachten vorbei ist?
Sie dürfen den Christbaum, anlässlich der regulären Grüngutabfuhr, am 5. und 19. Januar 2026, beim Kehrichtsammelplatz am Strassenrand zur Abfuhr bereitstellen. Es ist nicht nötig, den Baum zu schneiden resp. zu bündeln, lediglich der Schmuck inkl. Limetta muss vor der Entsorgung restlos entfernt worden sein.
Wir wünschen Ihnen schon heute friedliche und ruhige Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Gemeinde Bonstetten
Bereich Liegenschaften, Energie und Umweltschutz
Zugehörige Objekte
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| Abfallsammlungen |