Das Passbüro Zürich hat die Anforderungen bei Ausweisanträgen von Minderjährigen erhöht. Um sicherzustellen, dass keine Ausweise an Minderjährige ausgestellt werden, ohne dass die Zustimmung beider Elternteile vorliegt, wird neu immer eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils verlangt, wenn ein Kind/Jugendlicher nur in Begleitung eines Elternteils zur persönlichen Vorsprache erscheint. Hat tatsächlich nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss er/sie das z.B. mit einem Gerichtsurteil nachweisen.