Adressänderung / Umzug innerhalb von Bonstetten

Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um?

Damit wir Ihren Adress- / Wohnungswechsel in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Umzug bei uns am Schalter oder online ummelden.

Sie können uns Ihren Adresswechsel online mittels eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.

 

Für die Ummeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 

Schweizer Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige

Es fallen die Gebühren gemäss Ausländerrechtlicher GebührenordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an.


Spezialfälle

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

  • Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechlichen Gebühren direkt online bezahlen.
  • Die für die Adressänderung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Umzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§3 i.V.m. §31 MERGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte