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Baugesuch & Baubewilligung

Wenn Sie einen Bau oder eine Anlage neu erstellen oder etwas daran verändern, ist immer eine Baubewilligung notwendig (§ 309 PBG). Unten finden Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Bewilligungsverfahren.

Information zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen (Harmonisierung Baubegriffe) finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat, ab.…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat, ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die Baugesuchsformulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Bitte reichen Sie die Gesuchsformulare und die Pläne stets auch elektronisch ein. 


Umfassende Informationen und die Formulare sind auf der Website der kantonalen Baudirektion verfügbar:


Gebührenrechner für Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren

 

Weitere nützliche Informationen:

 

Wasser - Anschlussgesuch / Trinkwasserinstallationen

Wird Ihr Bauvorhaben neu an die Trinkwasserversorgung angeschlossen oder erfährt das Vorhaben eine Veränderung in den Sanitarischen Anlagen, dann ist eine Anmeldung des Bauvorhabens früh…

Wird Ihr Bauvorhaben neu an die Trinkwasserversorgung angeschlossen oder erfährt das Vorhaben eine Veränderung in den Sanitarischen Anlagen, dann ist eine Anmeldung des Bauvorhabens frühzeitig vor Baubeginn obligatorisch an uns einzugeben.

Anhand der Eingabe prüfen wir unser Netz, ob der Trinkwasser-Anschluss möglich ist. Bei einem positiven Befund erhalten Sie eine Anschlussbewilligung sowie weitere Informationen.

Neben dem Eingabeformular Anschluss an die Wasserversorgung Bonstetten steht Ihnen zur Bestimmung der Belastungswerte (LU) Vereinfachte Methode ein Berechnungsformular zur Verfügung. Dies gilt nicht für Eingaben die mit der Berechnungsmethode getätigt werden müssen.


Für Sprinkleranschlüsse hat die Anmeldung zusätzlich mit dem massgebenden Sprinkler-Wasserbedarf und den entsprechenden Druckangaben schriftlich zu erfolgen. Verwenden Sie dazu das offizielle VKF-Formular.

 

Informationen für Ausführungsberechtigte Sanitärunternehmen

Wer Arbeiten an Haustechnikanlagen ausführt, muss für diese installationsberechtigt sein und über eine entsprechende Installationsbewilligung verfügen. Die Richtlinie GW1 sowie das entsprechende Zertifizierungsverzeichnis des SVGW sind dabei massgebend.
Ein Unternehmen ohne entsprechende Fachqualifikation darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Bonstetten keine Arbeiten ausführen.

Ausländische Installationsfirmen müssen den gleichwertigen Nachweis der Fachkundigkeit gemäss SVGW Richtlinie GW1 / GW101 sowie die Detailkenntnisse betreffend SVGW Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3, Ausgabe 2013 inkl. Ergänzung 1 & 2 mit einem Zusatzformular bestätigen.

Das Formular "Antrag für eine Ausführungsbewilligung" finden Sie unter den Online-Diensten.

Zugehörige Objekte