Baukommission
Die Baukommission ist eine beratende Kommission des Gemeinderats (nach Gemeindeordnung Art. 18). Sie überprüft und begutachtet Gesuche um Erteilung von Baubewilligungen und Vorentscheiden im Rahmen der Bau- und Zonenordnung sowie der eidgenössischen und kantonalen Bauvorschriften und erledigt die ihr zugewiesenen weiteren baupolizeilichen Angelegenheiten.
Die Legislaturperiode dauert vier Jahre.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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