Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

14. Oktober 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen ID ist freiwillig.

Wer seine ID hauptsächlich innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin die bewährte Identitätskarte ohne Chip wählen. Diese wird persönlich bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde beantragt.

Wer mit der ID regelmässig innerhalb der EU reist, dem empfiehlt der Bund die neue biometrische Identitätskarte mit Chip. Diese muss beim kantonalen Passbüro Zürich beantragt werden. Auch das Kombi-Angebot Pass & ID wird beim Passbüro beantragt.

Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Austausch ist nicht notwendig.

Welche ID passt zu mir? Wo muss ich sie beantragen?
Alle Informationen, Preise und eine übersichtliche Entscheidungshilfe finden Sie auf unserer Seite «Identitätskarte / Pass».

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinde Bonstetten
Bereich Einwohnerdienste

Bild der neuen biometrischen ID
Quelle: www.zh.ch

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