Identitätskarten ohne Datenchip können auch nach dem 02.11.2026 weiterhin bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.


Für die Ausstellung von biometrischen Identitätskarten (ab dem 02.11.2026), Pässen und Kombis (Pass und Identitätskarte) ist das kantonale Passbüro zuständig.

Es muss vorgängig ein Termin für die BiometrieerfassungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vereinbart werden.


Welche Unterlagen Sie alle mitbringen müssen und weitere wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten.

News

DatumName

Identitätskarte / Pass

Abgelaufene Identitätskarten oder Pässe werden nicht verlängert. Es müssen neue Ausweisdokumente beantragt werden.

Notpass
Ihre IDK oder Pass ist abgelaufen und Sie benötigen dringend ein neues gültiges Ausweisdokument? Informationen zum Notpass finden Sie ganz unten.

 

Ab 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen zwei Identitätskarten wählen:

  • der bisherigen Identitätskarte ohne Chip
  • der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip

Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich und ist nach wie vor ein sicheres Ausweisdokument. Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und müssen wegen der Einführung der neuen ID nicht vorzeitig ersetzt werden.

Die neue biometrische Identitätskarte ergänzt die bisherige ID um einen elektronischen Chip. Darauf werden persönliche Daten, das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dadurch kann noch zuverlässiger überprüft werden, ob eine Identitätskarte tatsächlich von der berechtigten Person verwendet wird. Gleichzeitig schafft die neue ID die Voraussetzungen dafür, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger ihre Identitätskarte auch langfristig für Reisen innerhalb der EU verwenden können. Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.

Die ID ohne Chip bleibt trotzdem ein sicheres und zuverlässiges Ausweisdokument.

 

Reisen in die EU: Muss ich ab 2. November 2026 eine biometrische ID haben?

Nein.

Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte am 2. November 2026 entsteht noch keine allgemeine Pflicht, für Reisen in die EU eine ID mit Chip zu besitzen. Der Bund empfiehlt die biometrische Variante jedoch Personen, die ihre ID für Reisen innerhalb der EU verwenden.

Die zukünftige Regelung hängt mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zusammen. Dieses ist derzeit noch nicht in Kraft. Gemäss den aktuellen Informationen sollen Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Tritt das revidierte Personenfreizügigkeitsabkommen also beispielsweise 2027 in Kraft, werden Identitätskarten, die bis 2028 ausgestellt werden, noch bis 2038 für Reisen in die EU gültig bleiben. Mit einer nicht biometrischen Identitätskarte, die nach 2028 ausgestellt wurde, wird es hingegen nicht mehr möglich sein, in die EU einzureisen.

Empfehlung: Wenn Sie Ihre ID regelmässig für Reisen in die EU nutzen und jetzt ohnehin eine neue Identitätskarte benötigen, ist die biometrische ID die zukunftssicherere Wahl. Benötigen Sie die ID hauptsächlich innerhalb der Schweiz, genügt die ID ohne Chip weiterhin.

 

ID ohne oder mit Chip: der Vergleich
 

ID ohne Chip

Biometrische ID mit Chip

Für wen geeignet?

Vor allem für Personen, welche die ID als Ausweis in der Schweiz benötigen

Besonders für Personen, die mit der ID innerhalb der EU reisen

Biometrische Daten auf Chip

Nein

Ja, Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke

Sicherheit

Weiterhin hohes Sicherheitsniveau

Zusätzlicher Schutz vor Fälschung und Identitätsmissbrauch

Beantragung

Einwohnerdienste der Wohngemeinde

Passbüro Kanton Zürich

Beantragung Kombi mit Pass

Beim Passbüro

Beim Passbüro

Persönliche Vorsprache

Ja

Ja

Passfoto

selber mitbringen oder digital senden

(Kombi: wird beim Passbüro erfasst)

Wird beim Passbüro erfasst

Kosten

Gleich wie biometrische ID

Fr. 70.- für Erwachsene

Fr. 35.- für unter 18 Jahren

Gleich wie ID ohne Chip

Fr. 70.- für Erwachsene

Fr. 35.- für unter 18 Jahren

Gültigkeit

Erwachsene: 10 Jahre

unter 18 Jahre: 5 Jahre

Erwachsene: 10 Jahre

unter 18 Jahre: 5 Jahre

 

Welche Identitätskarte passt zu mir?
 

Ich benötige die ID hauptsächlich in der Schweiz

  • Die ID ohne Chip ist in der Regel ausreichend.
  • Antrag persönlich bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde.


Ich reise mit der ID regelmässig in die EU

  • Der Bund empfiehlt Personen, welche die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden, die biometrische ID mit Chip.
  • Antrag beim Passbüro des Kantons Zürich.


Ich benötige gleichzeitig einen neuen Pass und eine ID

  • Wählen Sie das Kombi-Angebot Pass + ID.
  • Antrag beim Passbüro des Kantons Zürich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Identitätskarte mit oder ohne Chip wünschen.


Ich habe bereits eine gültige Identitätskarte

Sie müssen nichts unternehmen. Ihre bisherige ID bleibt bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

 

Identitätskarte ohne Chip

Die Identitätskarte ohne Chip beantragen Sie weiterhin persönlich bei den Einwohnerdiensten Bonstetten.

So gehen Sie vor

  1. Kommen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten Bonstetten vorbei. Auch Kinder und Babys müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein und in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters erscheinen.
  2. Bringen Sie die bisherige Identitätskarte mit. Bei Verlust benötigen Sie eine polizeiliche Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle im Original.
  3. Bringen Sie ein aktuelles Passfoto, welches die Kriterien des Bundesamtes für Polizei erfüllt, mit oder senden Sie uns dieses digital per E-MailExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
  4. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich, ausser ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht: Zustimmungserklärung der Eltern.

 

Anforderungen an das Passfoto

Alle Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten finden Sie in der Fotomustertafel.

Die wichtigsten Kriterien in Kurzfassung (Aufzählung nicht abschliessend):

Bild mit Abmessungen des Kopfes zum Bildrand
  • Das Foto darf maximal 1 Jahr alt sein.
  • Körperhaltung: Frontalaufnahme, Mund geschlossen, Kopfhaltung gerade; ein freundlicher, neutraler Gesichtsausdruck ist erlaubt.
  • Brille: Die Augen dürfen nicht durch das Brillengestell verdeckt sein; die Brillengläser dürfen nicht spiegeln.
    Empfehlung: Foto ohne Brille
  • Qualität: Schwarzweiss- und Farbfotos sind zugelassen. Das Foto muss scharf, kontrastreich und gleichmässig ausgeleuchtet sein.
  • Hintergrund: einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.

 

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Im Kanton Zürich erfolgt die Beantragung ausschliesslich über das kantonale Passbüro.

So gehen Sie vor

  1. Antrag vorgängig online über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder telefonisch beim Passbüro unter 043 259 73 73 stellen.
  2. Einen Termin für die persönliche Datenerfassung vereinbaren.
  3. Zum vereinbarten Termin persönlich im Passbüro erscheinen. Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift werden dort erfasst; ein eigenes Passfoto ist nicht notwendig.

Wichtig: Eine biometrische ID kann nicht bei den Einwohnerdiensten Bonstetten beantragt werden. Ohne vorgängigen Antrag und Termin beim Passbüro können die biometrischen Daten nicht erfasst werden.

Weitere Informationen zur biometrischen Identitätskarte finden Sie hier:

 

Pass und Kombi-Angebot

Benötigen Sie gleichzeitig einen neuen Pass und eine Identitätskarte, empfehlen wir das Kombi-Angebot. Das Kombi Pass + ID wird beim kantonalen Passbüro beantragt. Dies gilt sowohl für eine Kombination mit einer biometrischen ID als auch mit einer ID ohne Chip.

So gehen Sie vor

  1. Antrag vorgängig online über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder telefonisch beim Passbüro unter 043 259 73 73 stellen.
  2. Einen Termin für die persönliche Datenerfassung vereinbaren.
  3. Zum vereinbarten Termin persönlich im Passbüro erscheinen. Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift werden dort erfasst; ein eigenes Passfoto ist nicht notwendig.

Wichtig: Ohne vorgängigen Antrag und Termin können Pass und Kombi nicht ausgestellt werden. Direkt am Schalter werden keine Anträge entgegengenommen.

Gebühren:

  • Pass Erwachsene Fr. 145.– / unter 18 Jahre Fr. 65.–
  • Kombi Erwachsene Fr. 158.– / unter 18 Jahre Fr. 78.–

Ausführliche Informationen:

 

Notpass

Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen.

  • erhältlich beim Passbüro Zürich oder beim Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich
  • eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig
  • der Notpass wird direkt vor Ort ausgestellt
  • gültig für eine Reise, maximal 12 Monate
  • Kosten: Fr. 100.– beim Passbüro Zürich bzw. Fr. 150.– am Flughafen Zürich

Bitte beachten: Der Notpass enthält keinen Datenchip und wird nicht von allen Ländern für die Einreise oder den Transit akzeptiert. Informieren Sie sich deshalb vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Ziel- oder Transitlandes, beim Reisebüro oder bei Ihrer Fluggesellschaft.

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