Anordnung von einer Gemeindeurnenabstimmung am 28. September 2025
- Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher im Betrag von CHF 1’300'000.00 (inkl. MWST)
Die Anträge und der Beleuchtende Bericht sind ab 27. August 2025 auf der Gemeindewebsite ersichtlich und werden in den Wochen 35/36 den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Stimmberechtigung
Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die in der Gemeinde wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Das bereinigte Stimmregister liegt bis am Freitag vor der Abstimmung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten haben, können diesen bis am Freitag vor der Abstimmung, 13.00 Uhr, bei der Einwohnerdiensten verlangen.
Stimmabgabe an der Urne
Bezüglich den Urnenstandorten und -öffnungszeiten wird auf den Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen. Der Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Merkpunkte auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.
Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte, die am Gang zur Urne verhindert sind oder auf die briefliche Stimmabgabe verzichten, können vor dem Abstimmungstag während den Schalteröffnungszeiten, persönlich oder durch einen Stellvertreter, ihre Stimmzettel in der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerdienste) abgeben.
Stellvertretung
Stimmberechtigte können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Der Stimmrechtsausweis muss dabei unterschrieben werden und kann dann, zusammen mit den Stimmzetteln, dem/der Vertreter/Vertreterin mit an die Urne gegeben werden. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 12. Juni 2025
Gemeinderat Bonstetten
Zugehörige Objekte
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Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher (PDF, 97.24 kB) | Download | 0 | Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher |