Anordnung von einer Gemeindeurnenabstimmung am 28. September 2025

12. Juni 2025
Mit Beschluss vom 14. April 2025 bzw. 19. Mai 2025 hat der Gemeinderat eine Gemeindeurnenabstimmung über folgende Vorlage auf Sonntag, 28. September 2025 angesetzt:
 
  1. Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher im Betrag von CHF 1’300'000.00 (inkl. MWST)

Die Anträge und der Beleuchtende Bericht sind ab 27. August 2025 auf der Gemeindewebsite ersichtlich und werden in den Wochen 35/36 den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

Stimmberechtigung

Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Kantons- und Gemeinde­angelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die in der Gemeinde wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimm­berechtigt sind. Das bereinigte Stimmregister liegt bis am Freitag vor der Abstimmung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten haben, können diesen bis am Freitag vor der Abstimmung, 13.00 Uhr, bei der Einwohnerdiensten verlangen.

Stimmabgabe an der Urne

Bezüglich den Urnenstandorten und -öffnungszeiten wird auf den Aufdruck auf dem Stimm­rechtsausweis verwiesen. Der Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe abzugeben.

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Merkpunkte auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

Vorzeitige Stimmabgabe

Stimmberechtigte, die am Gang zur Urne verhindert sind oder auf die briefliche Stimm­abgabe verzichten, können vor dem Abstimmungstag während den Schalter­öffnungszeiten, persönlich oder durch einen Stellvertreter, ihre Stimmzettel in der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerdienste) abgeben.

Stellvertretung

Stimmberechtigte können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Der Stimmrechtsausweis muss dabei unterschrieben werden und kann dann, zusammen mit den Stimmzetteln, dem/der Vertreter/Vertreterin mit an die Urne gegeben werden. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
 

Bonstetten, 12. Juni 2025

Gemeinderat Bonstetten

Zugehörige Objekte

Name
Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher (PDF, 97.24 kB) Download 0 Genehmigung zur Umgestaltung des Lochenweihers zum Badeweiher