Hundehaltung: Änderung der Ausbildungspflicht ab 1. Juni

2. Juni 2025
Am 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über die Änderungen der Ausbildungspflicht für Hunde.

Ziel ist es, die Ausbildungspflicht für Hundehaltende zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern. Dies soll den sicheren Umgang zwischen Menschen und Hunden im dichtbesiedelten Kanton Zürich fördern.

Einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde

Bisher galt die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich nur für grosse oder massige Hunde. Neu gilt ab dem 1. Juni 2025 die Ausbildungspflicht für alle die sich einen Hund zulegen oder mit ihrem Hund in den Kanton Zürich ziehen – unabhängig von Grösse und Rasse. Dies bedeutet, dass künftig alle Hundehaltenden verpflichtet sind, ihre Hunde entsprechend auszubilden.

Obligatorische Hundekurse gemäss revidierter Hundeverordnung

Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ändern sich die Anforderungen an die Hundeausbildung:

  • Theoretischer Ausbildungskurs: Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende (10 Jahre keine Hundehaltung) müssen neu einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühstens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen.
     
  • Praktischer Ausbildungskurs: Für alle Hunde ist ein praktischer Ausbildungskurs mit sechs Lektionen vorgesehen. Dieser Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.​


Weitere Informationen finden Sie auf der -> Website des Kantons Zürich.

Gemeinde Bonstetten
Bereich Einwohnerdienste

Schwarzer Hund mit Familie

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