Meldepflicht

Sie sind meldepflichtig, wenn Sie Lebensmittel;

  • herstellen
  • verarbeiten
  • behandeln
  • lagern
  • transportieren
  • abgeben 
  • einführen oder ausführen.

Neue Betriebe müssen vor Aufnahme ihrer Aktivität ihre Tätigkeit dem Kantonalen Labor mittels Meldeformular für Lebensmittelbetriebe melden. Die Registrierung ist kostenlos. 

 

Bewilligungspflicht

Bewilligungspflichtig, sind Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten usw.
Weitere Informationen

 

Zugehörige Objekte