Militär | Zivildienst
Laut Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hat jeder Schweizer die Pflicht, Militärdienst zu leisten. In der Regel ist man vom 18. bis zum 37. Altersjahr dienstpflichtig. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst anmelden.
Die Kantone begleiten alle Militärdienstleistenden vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Sie sind aber auch für die Zivilschutzleistenden erste Ansprechpartner.
Ob Dienstverschiebung, Vorkurse für Gebirgsspezialisten, Ersetzen eines Ausrüstungs-Teils oder Entlassung aus dem Militärdienstpflicht/Armee: auf der Website des Amts für Militär und Zivilschutz Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Angeboten der kantonalen Militärverwaltung.
Ausserdienstliche Schiesspflicht - Obligatorische Bundesübung (Obli)
Die Daten der obligatorischen Bundesübungen finden Sie auf der Website des FeldschützenvereinsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Weitere Informationen zur Ausserdienstlichen Schiesspflicht finden Sie > hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zivilschutz
Auf der Website des Amts für Militär und Zivilschutz – Abteilung ZivilschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um den Zivilschutz, das Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) und zum Thema Schutzbauten.
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |