Nachweis kein Sozialhilfebezug
Bestätigung der Sozialhilfestelle
Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung und im Zusammenhang mit Einbürgerungsgesuchen eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihrer Wohnorte.
Diese können Sie beim Sozialdienst Unteramt via E-Mail (info@sd-unteramt.ch) mit Angabe folgender Personalien bestellen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
Die Bestätigung ist kostenlos und wird Ihnen anschliessend innert längstens 5 Tagen per A-Post zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialdienst Unteramt | 044 208 17 00 | info@sd-unteramt.ch |