Bestätigung der Sozialhilfestelle

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung und im Zusammenhang mit Einbürgerungsgesuchen eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihres Wohnortes…

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung und im Zusammenhang mit Einbürgerungsgesuchen eine Bestätigung der Sozialhilfebehörden ihres Wohnortes, dass Sie keine Sozialhilfe bezogen haben.

Diese Bestätigung können Sie beim Sozialdienst Unteramt via E-Mail (info@sd-unteramt.ch) bestellen. Senden Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie Ausweis/e
  • Kopie Schreiben vom Migrationsamt oder ausgefülltes Formular aus dem Einbürgerungsgesuch
  • Angaben über Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz in Bonstetten, Stallikon oder Wettswil und Ihre derzeitige Adresse

Die Bestätigung ist kostenlos und wird Ihnen anschliessend innert 5 Tagen per A-Post zugestellt.

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