Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist das gemeindeeigene Kontrollorgan zur Überwachung des Finanzhaushaltes der Gemeinde. Sie übernimmt die politische Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen und nimmt Stellung zu den Anträgen der Gemeindebehörden an die Gemeindeversammlung und an die Urnenabstimmung, sofern es sich um Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen handelt.