Sie wohnen in Bonstetten und möchten Ihren Hund anmelden.

 

Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei den Einwohnerdiensten innert zehn Tagen angemeldet werden.

Merkblatt "Meine Meldepflichten als Hundehalter"

 

Verfahren Anmeldung Hund

Bitte laden Sie das Anmeldeformular unten via Button "Download" herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus. Senden Sie uns das Formular an einwohnerdienste@bonstetten.ch oder bringen Sie uns dieses persönlich vorbei.

Wir bitten Sie, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen im E-Mail mitzusenden oder an den Schalter mitzubringen:

  1. Impfbüchlein / Heimtierausweis
  2. Zollstempel im Heimtierausweis (falls der Hund aus dem Ausland importiert wurde)
  3. Nachweis Theoretischer Ausbildungskurs, wenn bereits absolviert


Nach Eingang des Anmeldeformulars werden wir die Hundedaten aus der AMICUS-Hundedatenbank importieren und diese in unserem Hunderegister erfassen. Im Weiteren werden wir überprüfen, ob Sie die im Kanton Zürich vorgeschriebenen Ausbildungskurse absolvieren müssen. Sie werden einen Brief erhalten, welche Ausbildungskurse bis zu welchem Datum Sie mit Ihrem Hund zu absolvieren haben, sofern dies erforderlich ist.

 

Haftpflichtversicherung

Gemäss § 6 des Hundegesetzes sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens von einer Million Franken aufweisen und die Hundehaltung abdecken. Auf Verlangen muss der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erbracht werden können. 

 

Hundeabgabe

Die Rechnung für die Hundeabgabe senden wir Ihnen per Post zu. Sollte diese bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt worden sein, füllen Sie dies im Anmeldeformular entsprechend aus. 

In Bonstetten beträgt die Jahresabgabe pro Hund, der älter als drei Monate ist, 150 Franken.
Die Gebühr wird jährlich im Februar mittels Rechnung erhoben. 
Sollte der Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni erreichen, erfolgt eine Ermässigung der Hundeabgabe für das laufende Jahr um die Hälfte. 

Für Polizei-, Militär-, Blinden- und Therapiehunde kann eine reduzierte Hundeabgabe beantragt werden. Hierzu ist ein Gesuch an einwohnerdienste@bonstetten.ch zu richten, wobei Einsatzbescheinigung bzw. Leistungsnachweis beigefügt werden müssen. 

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