Hund - Abmeldung
Sie wohnen in Bonstetten und möchten Ihren Hund abmelden.
Wenn Sie Ihren Hund an einen neuen Besitzer abgegeben haben oder er verstorben ist, müssen Sie ihn innerhalb von 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten abmelden.
Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Formular aus, um Ihren Hund abzumelden.
Zusätzlich beim Tod des Hundes:
Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni gestorben ist.
Bitte senden Sie uns die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Informationen per E-Mail an einwohnerdienste@bonstetten.ch, sofern Ihr Hund vor dem 30. Juni gestorben ist und Sie keinen Ersatzhund anschaffen.
- Rechnungskopie des Tierarztes oder der Kremation des Hundes
- Ihre Kontoangaben
Falls Sie einen Ersatzhund anschaffen möchten, vermerken Sie dies bitte im Kommentarfeld.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
| Name |
|---|
| Hundehaltung |