Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

14. Oktober 2026
Alle Eigentümer/innen und Verwaltungen von Liegenschaften entlang von öffentlichen Verkehrsräumen werden aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Stauden, welche in den Weg- oder Strassenraum ragen, zurückzuschneiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Grafische Darstellung über die Bestimmungen für Hecken und Sträuchern zur Fahrbahn und Gehweg

Zugehörige Objekte

Name Download
Flyer_Baumschnitt_NEU26 (PDF, 1.02 MB) Download 0 Flyer_Baumschnitt_NEU26