Sie möchten sich in Bonstetten als Wochenaufenthalter/in anmelden?

Die gesetzliche Meldefrist zur Anmeldung beträgt 14 Tage. 

Als Wochenaufenthalter/-in haben Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb von Bonstetten. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Bonstetten einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.

Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Zur Anmeldung des Wochenaufenthalts müssen Sie diesen eingehend begründen. Wir bitten Sie, dazu, den Fragebogen für Wochenaufenthalter (Formular siehe unten im Online-Schalter) vollständig auszufüllen und zur persönlichen Vorsprache bei den Einwohnerdiensten mitzubringen. 

Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste Bonstetten sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt Fr. 100.00.

 

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

Eine Anmeldung über den eUmzugCH ist nicht möglich. Es muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorgespochen werden.

  • Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) im Original
    (wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde ausgestellt)
  • Fragebogen für Wochenaufenthalt
  • persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
    bei Untermiete: schriftliche Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Arbeitsvertrag oder Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbestätigung
  • Anmeldegebühr: Fr. 100.00
     
  • falls verheiratet: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Trauungsurkunde
  • falls geschieden: Scheidungsurteil

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