Anordnung Urnenabstimmung vom 29. November 2026

9. Oktober 2026
Am Sonntag, 29. November 2026 findet folgende kommunale Urnenabstimmung statt.

 

Spiel- und Begegnungsplatz

Die Abstimmungsfragen im Rahmen einer Variantenasbtimmung lauten:

Hauptantrag A: Kauf: Stimmen Sie dem Verpflichtungskredit von CHF 1'384'400 für den Erwerb einer rund 7'700 m2 grossen Teilfläche der Parzelle Kataster-Nr. 1038 zu?

Variantenantrag B: Fortsetzung Baurecht: Stimmen Sie dem Abschluss eines neuen Baurechtsvertrags über eine rund 7'700 m2 grosse Teilfläche der Parzelle Kataster-Nr. 1038 mit einer Laufzeit von 33 Jahren und einer jährlichen, indexierten Entschädigung von CHF 5.00 pro Einwohnerin bzw. Einwohner zu?

Stichfrage: Welcher der beiden Anträge (A: Kauf oder B: Baurecht) soll in Kraft treten, falls sowohl der Hauptantrag als auch der Variantenantrag angenommen werden?

Die kommunalen Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten mit den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsunterlagen zugestellt und stehen rechtzeitig unter www.bonstetten.ch sowie in der App VoteInfo zur Einsicht bereit (die App VoteInfo ist für Android und iOS erhältlich).

Die Details bezüglich der Ausübung des Stimmrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

Bonstetten, 9. Oktober 2026

Gemeinderat Bonstetten

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