Entladungslampen können unabhängig von einem Neukauf an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer S.E.N.S.-Rücknahmestelle (www.sens.ch) kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.

Wichtig

Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.

Produkte

Leuchtstofflampen; Entladungslampen; Leuchtstoffröhren; Fluoreszenzlampen; Energiesparlampen; Quecksilberlampen; Natriumdampflampen; LED-Lampen;
Piktogramm Entladungslampen

Regelmässige Abfuhr