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Beglaubigung von Dokumenten

Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung?

Wenden Sie sich dazu an unser Gemeindeammannamt. Die Kontaktangaben finden Sie weiter unten.

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

 

Für eine Apostille / Überbeglaubigung, wenden Sie sich an die Staatskanzlei.

Telefon:  043 259 20 18 (oder 28)
E-Mail:   beglaubigungen@ds.zh.ch 

Die Staatskanzlei des Kantons Zürich erstellt für Sie Überbeglaubigungen von amtlichen Dokumenten aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. In der Schweiz braucht es diese Überbeglaubigungen nicht. 

Bei einer Überbeglaubigung wird die Echtheit der amtlichen Originalunterschrift bescheinigt. 

 

Beglaubigung

Beglaubigungen werden durch das Gemeindeammannamt vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von: Unterschriften / Handzeichen Pass oder Identitätskarte sowie da…

Beglaubigungen werden durch das Gemeindeammannamt vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

  • Unterschriften / Handzeichen
    Pass oder Identitätskarte sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen
  • Kopien
    Originale sind vorzulegen
  • Protokollauszügen
    Originale sind vorzulegen
  • Sicherung eines Datums
     
  • Foto
    Pass oder Identitätskarte, Fotografie der im Ausweisdokument abgebildeten Person

 

Termin
Es muss vorgängig kein Termin vereinbart werden.
 

Kosten
1 Beglaubigung ab CHF 20.00

 

Zugehörige Objekte