Zivilstandsnachweis / Personenstandsausweis

Schweizerische Staatsangehörige:

Der Personenstandsausweis belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsbürgern. Er dient vorallem als Zivilstandsnachweis.

Wo erhalte ich den Personenstandsausweis?
Diesen können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Überprüfen Sie vor der Bestellung Ihren Heimatort anhand Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes.

Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes:
https://www.e-service.admin.ch/competency-app/wicket/bookmarkable/ch.glue.suis.competency.app.pages.HeimatortPage?0



Ausländische Staatsangehörige:

  • die im elektronischen schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind:

    Ausländische Staatsangehörige werden seit Ende 2003 frühestens anlässlich der Beurkundung des ersten in der Schweiz erfolgen (bzw. des ersten seit Ende 2003 erfolgen) Ereignisses in das elektronische Zivilstandsregister aufgenommen. 

    Die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige wird als Auszug aus dem Personenstandsregister für eine Einzelperson ausgestellt.

    Wo erhalte ich die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige?
    Diese können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Wohnorts bestellen. Zuständig für Bonstetten: Zivilstandskreis Sihltal-Albis

 

  • die NICHT im elektronischen schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind:

    Ausländische Staatsangehörige, welche bisher kein Zivilstandsereignis (wie z.B. Eheschliessung, Geburt eines Kindes) in der Schweiz hatten bzw. das Ereignis vor Ende 2003 erfolgte, sind nicht im elektronische Zivilstandsregister der Schweiz eingetragen. 

    Das Zivilstandsamt kann Ihnen keine Bestätigung ausstellen.

    Wie soll ich vorgehen?
    Klären Sie mit der entsprechenden Stelle, die von Ihnen den Zivilstandsnachweis verlangt (z.B. Pensionskasse), ab, ob in Ihrem Fall eine Wohnsitzbescheinigung Ihrer aktuellen Wohngemeinde ausreicht.

    Allenfalls können Sie über die Botschaft Ihres Heimatstaats ein Dokument anfordern, welches den im Heimatstaat geführte Zivilstand bestätigt. 

 

Informationen

Datum
1. Juli 2020

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