Die Staatskanzlei des Kantons Zürich erstellt für Sie Überbeglaubigungen von amtlichen Dokumenten aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. In der Schweiz braucht es diese Überbeglaubigungen nicht. 

Bei einer Überbeglaubigung wird die Echtheit der amtlichen Originalunterschrift bescheinigt. Je nach Bestimmungsland ist anschliessend eine Bestätigung vom hiesigen Konsulat des betreffenden Landes nötig. Bitte planen Sie die Überbeglaubigung frühzeitig. Es kann sein, dass Abklärungen nötig sind, was den Prozess verzögert.

Welche Dokumente benötige ich fürs Ausland?
Diese Frage kann Ihnen die ausländische Stelle beantworten, die von Ihnen Dokumente verlangt. Je nach Rechtsgeschäft, Land und Behörde variieren die Vorgaben. Oft werden nur Originaldokumente akzeptiert. Die Staatskanzlei kann Kopien überbeglaubigen, wenn diese durch ein Notariat, oder ein Gemeinde-/Stadtammannamt erstellt wurden. Allerdings bestätigt dann keine Stelle die Herkunft oder Echtheit der kopierten Urkunden.

Wo kann ich ausländische Dokumente überbeglaubigen lassen?
Jedes Land beglaubigt amtliche Dokumente seiner Behörden selber. Auf der Website der Haager Konvention https://www.hcch.net/apostille finden Sie ein Verzeichnis der pro Land zuständigen Stellen. Unterschriften ausländischer Vertretungen in der Schweiz können allenfalls durch die Bundeskanzlei beglaubigt werden, nicht jedoch in Form einer Apostille. Siehe www.bk.admin.ch und oben «Legalisationen».

Wie gehe ich vor, wenn ich Übersetzungen überbeglaubigen muss?
Die Staatskanzlei bietet keine Übersetzungen an. Die Übersetzung und deren Inhalt können im Kanton Zürich nicht amtlich beglaubigt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Stelle, ob eine Übersetzung aus der Schweiz bzw. dem Kanton Zürich akzeptiert wird und welche Vorgaben gelten. Wenn die Unterschriftsbeglaubigung der übersetzenden Person genügt, so kann diese bei einem Notariat, Gemeinde- oder Stadtammannamt vorsprechen.


Weitere Informationen

https://www.zh.ch/de/politik-staat/beglaubigungen.html


Kontaktangaben

Telefon:  043 259 20 18 (oder 28)
E-Mail:   beglaubigungen@ds.zh.ch 


Adresse (Schalter):

Staatskanzlei des Kantons Zürich
Neumühlequai 8
8001 Zürich

Es hat keine Parkplätze vor dem Haus und nur wenige gebührenpflichtige Parkplätze in der Umgebung.


Postadresse:

Staatskanzlei des Kantons Zürich
Beglaubigungen
Postfach
8090 Zürich

Informationen

Datum
29. Mai 2020
Herausgeber/-in
Staatskanzlei Kanton Zürich

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