Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (KVG)

In Ausnahme­­fällen ist eine Befreiung von der obligatorischen Versicherungs­­pflicht möglich. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Ausführliche Informationen finden Sie unter Krankenkassenpflicht, wer kann sich befreien lassen?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung.

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