Hinterlegung von Testament, Erbvertrag und Bestattungswunsch

Das Bestattungsamt ist Hinterlegungsort von Testamenten, Erbverträgen und Bestattungswünschen.

Das Bestattungsamt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalles an die zuständige Amtsstelle weiter. Bestattungswünsche werden den Angehörigen eröffnet und beim Todesfall berücksichtigt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Richtlinien.

Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Bestattungsamt (Tel. 044 701 95 22) gerne zur Verfügung.

 

Gebühren

Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 25.00.

 

Form der Hinterlegung

  • Alle zu hinterlegenden Dokumente sind in einem verschlossenen Kuvert beim Bestattungsamt abzugeben.
  • Auf dem Kuvert sind die Personalien des Hinterlegende festzuhalten sowie anzugeben, ob es sich beim Inhalt des Kuverts um ein Testament, Erbvertrag oder Bestattungswunsch handelt.
  • Das Kuvert ist durch die einreichende Person zu visieren.

 

Zugehörige Objekte