Urne Öffnungszeiten

Am Abstimmungssonntag:

09.00- 10.00 Uhr im Gemeindehaus, Am Rainli 2


Vorzeitige Stimmabgabe im Gemeindehaus:

Ab Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen kann während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Kundenschalter beim Bereich Einwohnerdienste, abgestimmt werden. Der Stimmrechtsausweis ist dabei zu unterzeichnen.

 

Letzte Leerung des Gemeindebriefkastens:

am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr 

 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Bereich Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das "Stimmzettel-Kuvert für die briefliche Stimmabgabe und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung, Wahlbüro, erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (ist bereits A-Post frankiert) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)



Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

 

Informationsangebote