Unterhalt
Der Unterhalt des Friedgrabens erfolgt in der heutigen Gewässerparzelle durch die Gemeinde. Auf den privaten Parzellen hat der Unterhalt durch die privaten Grundeigentümer zu erfolgen.
Aktuell wird im Gewässerraum die Böschung zweimal im Jahr gemäht. Die Geschiebesammler unterhalb der Isenbachstrasse und der Stallikerstrasse werden, sofern nötig, jährlich geleert. Die Gehölze werden periodisch geschnitten oder auf Stock gesetzt.
Mit dem Revitalisierungsprojekt wird die Gewässerparzelle verbreitert, was den Aufwand für die Gemeinde erhöht. Zukünftig wird der Unterhalt differenzierter und anhand eines Pflegekonzepts ausgeführt werden. Das Ziel ist der Erhalt der Lebensräume und -strukturen, welche für die zahlreichen Arten notwendig sind. Dazu zählt ein spezifischer Schnitt der Vegetation, das Bestehenlassen von wertvollen Strukturen wie Ast- oder Steinhaufen und das Aufrechterhalten der Vernetzungskorridore. Einem möglichen Aufkommen von Neophyten wird durch regelmässige Kontrollgänge und der direkten Entfernung entgegengewirkt.
Der zeitliche und monetäre Aufwand für den künftigen Unterhalt des Friedgrabens wird sich erhöhen. Im Rahmen des Revitalisierungsprojekts ist die Pflege der ersten drei Jahre für die Subventionen beitragsberechtigt. Danach geht der etablierte Unterhalt zu Lasten der Gemeinde.