Wasser - Temporärer Wasserbezug

Wichtig Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt! Manipulationen am Hydranten sind verbote…

Wichtig

  • Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
  • Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich!


In Ausnahmefällen und für kurzen Verbrauch (z.B. Erdsondenbohrung) ausserhalb der Frost-Jahreszeiten ist ein temporärer Bezug ab Hydrant möglich. Dabei hat rechtzeitig eine Anmeldung mit dem Formular «Anmeldung für den temporären Wasserbezug» und entsprechender Rechnungsadresse zu erfolgen.


Anmeldung temporärer Wasserbezug

Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler und eine Abstellung der Wasserversorgung. Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.

Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und betragen in etwa:

  • Pauschal CHF 120.-- für den Zähler
  • Stundenaufwand nach effektivem Aufwand: ca. CHF 100.--
  • Wasserbezugsgebühren CHF 2.40 pro 1‘000 Liter (1m³) 
  • Zusatzmaterial nach Aufwand

Anmeldeformular für den temporären Wasserbezug


Hinweis
Bei verantwortungslosem Umgang wird der Temporär- / Bauwasseranschluss abgestellt.

 

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