Einwohner/innen können Ihre Personen- bzw. Steuerdaten bei der Gemeinde sperren lassen. 

Füllen Sie dazu die Gesuchsformulare unter den Online-Diensten aus und reichen Sie uns diese als Originale ein.

Adress- und Datensperre im Einwohnerregister

Adress- und Datensperre Ihrer persönlichen Daten Gemäss § 18 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) geben die Einwohnerdienste einer privaten Person …

Adress- und Datensperre Ihrer persönlichen Daten

Gemäss § 18 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) geben die Einwohnerdienste einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug bekannt.

Die betroffene Person kann jedoch gemäss § 22 Gesetz über die Information und Datenschutz (IDG) die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen.

§ 22 des Informations- und Datenschutzgesetz lautet:
"Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen. Das öffentliche Organ gibt Personendaten jedoch trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert."

 

Bei einer Sperrung der Daten ist folgendes zu beachten:

Die Sperrung Ihrer Daten verhindert Auskünfte an:

  • jegliche Firmen (zum Beispiel Kreditkartengesellschaften für Kreditkartenanträge) und Privatpersonen (zum Beispiel für Klassenzusammenkünfte), bei Anfragen ohne Interessennachweis. Solche Anfragen werden mit dem Vermerk "Diese Person ist bei uns mit einer Datensperre gemeldet" an die Anfrageadresse zurückgeschickt.


Die Sperrung bleibt unbeachtet bzw. ist trotz Sperrung zulässig wenn:

  • gesuchstellende Personen oder Organisationen mit einem berechtigten Interesse (zum Beispiel Verlustschein oder anderen berechtigten Geldforderungen) Angaben über gesperrte Daten verlangen (§ 22 Abs. 2 IDG). Auch an öffentliche Organe (wie Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Ausgleichskassen, Gerichte, Betreibungsämter, Polizeistellen u.a.) werden die gesperrten Daten weitergegeben.
  • die betroffene Person im Einzelfall eingewilligt hat
  • es zur Anwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben notwendig ist

 

Wollen Sie Ihre Personendaten im Sinne von § 22 Gesetz über die Information und Datenschutz (IDG) bei den Einwohnerdiensten Bonstetten sperren lassen?

Laden Sie dazu das Formular unter den Online-Diensten herunter und füllen Sie dieses vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen).

Senden Sie anschliessend das Original (kein E-Mail) an die Einwohnerdienste Bonstetten.

Wir werden die Sperrung vornehmen und Ihnen schriftlich bestätigen.

 

Sperrung der Steuerdaten

Die Sperrung Ihrer Steuerdaten können Sie kostenlos und ohne Angabe von Gründen bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Datensperre aussch…

Die Sperrung Ihrer Steuerdaten können Sie kostenlos und ohne Angabe von Gründen bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Datensperre ausschliesslich auf die Daten im Steuerregister derjenigen Gemeinde beschränkt ist, bei welcher der Antrag eingereicht wird.

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, bitten wir Sie, das Gesuch um Sperrung der Steuerdaten vollständig ausgefüllt und unterzeichnet im Original der Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern zuzustellen. Nach Erhalt werden wir die Sperrung im Steuerregister Bonstetten vornehmen.

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